Einführung der KmID führt zur Unmöglichkeit der gesetzlichen Pflichterfüllung
Das Bundesministerium für Finanzen veranlasste mit Wirkung zum 01.01.2016, dass „für jede elektronische Lohnsteuerbescheinigung eine eindeutige, durch den Datenlieferanten zu vergebende ID (KmID) zu erstellen ist, deren Zusammensetzung in der technischen Schnittstellenbeschreibung zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert ist.“. Ohne Kenntnis der KmID können keine korrigierten/stornierten Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch übermittelt werden, sofern diese von einem anderen als den Erstersteller vorgenommen wird.
Ziel der KmID-Einführung war und ist es, bisherige Dubletten und die Bearbeitung falscher Lohnsteuerbescheinigungen zu verhindern. Bei jeder weiteren nach der ersten eingereichten Lohnsteuerbescheinigung muss angegeben werden, ob es sich um eine Korrektur oder um ein Storno handelt. Zum Abgleich der Daten zu richtigen Zuordnung wurde die KmID (KONSENS-Mitteilungsidentifikation) eingeführt. Diese wird im Zuge der ersten Lohnsteuerbescheinigung erstellt und elektronisch an das Finanzamt versandt.
Aufgrund der besonderen Konstellation im Insolvenzverfahren und der damit durch das Insolvenzgeld bedingt notwendigen Lohnsteuerbescheinigungskorrekturen mussten wir feststellen, dass durch die Umsetzung der Richtlinie der gesetzlichen Bescheinigungspflicht bei Korrekturerfordernissen nicht mehr nachgekommen werden kann.
Der Gesetzgeber hat zwar den Lohnbuchhaltungssoftwareherstellern auferlegt, die KmID als Standard zu generieren und sicherzustellen, dass diese elektronisch übermittelt wird, jedoch wurde versäumt zu gewährleisten, dass die KmID auslesbar/abrufbar und in der Bescheinigung selbst aufgedruckt wird. Ohne Kenntnis der KmID können keine korrigierten/stornierten Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch übermittelt werden. Die Pflicht zur Bescheinigungspflicht ist daher zum Teil unmöglich geworden.
Wir haben uns mit allen größeren Hersteller für Lohn- und Gehaltssoftware, dem Bundesministerium für Finanzen sowie Elster, aber auch anderen Dienstleistern sowie Betroffenen in Verbindung gesetzt, um das Problem anzusprechen und eine Lösung zu aktivieren. Erste positiv zu bewertenden Rückmeldungen erhielten wir bereits.
Sofern keine zeitnahe Regelung gefunden wird, um alle Softwarehersteller zeitnah zur Außenmitteilung der KmID zu verpflichten, wäre zu ergründen, mit welchen Folgen der Abgabepflichtige zu rechnen hat, wenn ihm die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unmöglich geworden ist. Was de facto derzeit der Fall ist.
Wir informieren Sie über den Fortgang.